JWAcoustics

1. Die AGB von JWAcoustics sind grundsätzlich die Basis aller Geschäftsvorgänge, Lieferungen, Leistungen und Beauftragungen. Ohne Anerkenntnis dieser AGBs kommt kein Vertrag zustande. Die Einkaufsbedingungen egal von welchem Auftraggeber sind hiermit außer Kraft gesetzt. Die AGB’ s von JWAcoustics gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als unwiderruflich angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung, mittels Fax oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Ohne schriftliche Auftragsbestätigung entsteht kein Vertrag. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Stillschweigen über den Vertragsinhalt gegenüber Dritten.

2. Der Auftraggeber (- im nachfolgenden ” der Mieter” genannt -) erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten. Bei Bestellung ohnen unseren Auf- und Abbau muss der Kunde in der Lage sein das Equipment selber zu montieren. Durch den Transport und der Montage durch den Kunden können Einstellungen und kleine Reparaturen vorgenommen werden. Wenn der Kunde den Auf- und Abbau selber organisiert / durchführt, kann von JWAcoustics keine Dienstleistung erbracht werden, insbesondere kann aufgrund dieser Mitwirkungspflicht des Kunden kein Schadenersatz und/oder Reduktion der Rechnung verlangt werden, wenn diese im Vorfeld explizit nicht gebucht wird. Mit Beauftragung / Buchung wird dies vom Kunden ausdrücklich so akzeptiert. Kosten für Reparatur / Montage / Reinigung kann uns der Kunde nicht in Rechnung stellen, wenn kein Auf- und Abbau durch uns gebucht worden ist, da diese Dienstleistung durch uns im Rahmen des Möglichen erbracht wird.

3. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB.

4. Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Fracht, Porto, Zoll, Steuern und sonstige Nebenkosten berechnen wir nach dem Stand zum Zeitpunkt der Bestellung gesondert.

5. JWAcoustics (- im nachfolgenden “der Vermieter” genannt -) ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Aufgrund von Teilleistung und / oder Ausfall der Leistung insbesondere wegen höherer Gewalt (wie auch Krankheit, Stau, Unfall, Krieg, Fahrzeugschäden, etc..) können gegenüber JWAcoustics keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Bei kurzfristige Auftragsentgegennahmen verbunden mit einer kurzfristigen Ausführung übernimmt der Mieter das vollständige Risiko / Schadenübernahme. Dies gilt insbesondere für den regionalen Transport, Direktfahrten, Express Lieferungen, Overnight, Spedition, etc….. JWA coustics. versucht alles um den Auftrag fristgerecht auszuführen. Mit der Annahme der Ware gilt die Ware im vollen Umfang als zahlungspflichtig zugestellt. Wenn bei Zustellung kein Schaden vermerkt wird, kann keine Mängelrüge nachträglich ausgesprochen werden. Ein verdeckter Schaden muss innerhalb einer Stunde JWAcoustics schriftlich angezeigt werden. Dadurch ist eine Rechnungskürzung bzw. eine Zahlungsverweigerung / Rechnungskürzung ausgeschlossen. Mit der Bestellung / Buchung / Beauftragung bei JWAcoustics erklärt sich der Kunde mit diesem Passus ausdrücklich einverstanden. Für später gemeldete Schäden und die damit verbundenen Folgen haftet der Mieter. Bei Rückgabe kann nicht behauptet werden, dass die Mietsachen schon defekt angekommen sind, wenn keine Meldung über Defekte bei Ankunft / Übergaben gemacht worden sind. JWAcoustics ist natürlich darauf bedacht, dass alle gebuchten Leistungen vollständig erfüllt werden. Maximal zahlt JWAcoustics simultan zu unseren Speditionen die 3 fache Frachtrate bei einfacher Nichtlieferung.

6. Unsere Mietgeräte sind nicht versichert. Eine Versicherung unserer Mietgeräte für die
Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bei
Verlust oder jeglicher Beschädigung unserer Mietgeräte oder Zubehör haftet der Mieter
mit 100% des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes.



7. Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

8. Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.

9. Wird ein schriftlicher Auftrag weniger als 1 Tag vor Mietbeginn vom Mieter storniert, ist der Mieter zur Zahlung in Höhe von 100%, bei Absage ab 1 Woche vor Mietbeginn zur Zahlung in Höhe von 75% und bei Absage der Veranstaltung ab 2 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises verpflichtet. Sollte bei vereinbarter Anlieferung durch den Vermieter ein Eintreffen der Technik-Crew aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder persönlicher Härtefälle nicht oder nur verspätet möglich sein, wird der Vermieter ausdrücklich von einer Konventionalstrafe befreit. Die Befreiung trifft bei höherer Gewalt ebenfalls den Mieter. Versäumt der Mieter, einen Auftrag rechtzeitig schriftlich zu stornieren, ist der Vermieter berechtigt, den vollen vereinbarten Mietpreis zu berechnen.

10. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war. Bestellte und abholbereite Ware ist kostenpflichtig.

11. Der Mieter verpflichtet sich, die entliehenen Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und sichert dem Vermieter zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben und sie nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Besonders im Messebau und Veranstaltungstechnik dürfen ausschließlich Fachpersonal unser Equipment aufbauen, abbauen, bedienen und reparieren. Eine Reparatur darf nur nach Rücksprache mit uns und auch nur fachmännisch durchgeführt werden. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte und Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Mieters, es sei denn, dass der Vermieter die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornimmt.

12. Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, unsere Mietgeräte vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa dritte Zugriff nehmen sollten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unserer Eigentums- / Besitzrechte trägt der Mieter. Das gleiche gilt für den Schaden, der uns durch Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.

13. Bei Freiluftveranstaltungen (”Open Air”-Veranstaltungen) müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden. Wenn nicht ausdrücklich zugesagt ist unser Equipment grundsätzlich nicht wasserfest und muss Spritzwasser geschützt aufgestellt werden.

14. Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet!

15. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt! Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter nicht zu.

16. Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt die Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.

17. Die von uns vermieteten Mietgegenstände sind Gebrauchtartikel und haben dem entsprechend Gebrauchsspuren. Mietgegenständen können nicht neu sein, da sie ständig vermietet werden und durch viele Hände gehen. Wenn neuwertige Ware gewünscht wird, muss dies bei Angebotsanfrage ausdrücklich angegeben bzw. bestellt werden. Dies können wir möglich machen, jedoch nicht zu den normalen Vermietkonditionen. Dies muss im Vorfeld klar besprochen werden. Vermietobjekte können nicht neu sein.
Beispiel: Kunde bestellt Ware bei uns. Kunde hat sich kein Muster von uns senden lassen. Kunde hat aber eine Gala Veranstaltung. Kunde möchte neuwertige Ware hat dies aber nie gesagt oder angefragt. Kunde will Rechnung kürzen, da Ware von Gebrauchsspuren hat. Das legen uns AGBs fest, dass dies ausgeschlossen ist.

17.2 In der Sparte Vermietung von apple ipad Geräten sind die apple ipad Geräte mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 160,- Euro grundsätzlich versichert gegen Schäden, Diebstahl und Vandalismus. Im Schadensfall muss der Kunde die Miete zzgl. der Selbstbeteiligung von 160,- zahlen.

18. Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich während der Veranstaltung anzuzeigen. Wir werden nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Geräte instand zu setzen oder entsprechend auszutauschen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschuldet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es von uns nicht ersetzt werden kann. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren unserer Mietgeräte nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden, haften wir unter keinen Umständen. Der Vermieter behält sich im Servicefall vor, ggf. anfallende Fahrt- und Arbeitskosten des Technikers zu berechnen.

19. Für alle Schäden an unseren Mietgeräten oder Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können. Wir empfehlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.   

20. Bei der Rückgabe durch den Mieter werden unsere Mietgeräte in Gegenwart des Mieters oder seines Beauftragten sofort eingehend auf Schäden geprüft und diese schriftlich angezeigt und dokumentiert. Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte werden auf Kosten des Mieters gereinigt!

21. Bei Abholung unserer Mietgeräte am Veranstaltungsort durch unsere Mitarbeiter, hat uns der Mieter Gelegenheit zu geben, unsere Mietgeräte auf Schäden zu überprüfen, andernfalls bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, die Geräte im Lager eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen.

22. Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Geräten sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder  wenn sich herausstellt, dass der Ausfall unserer Mietgeräte z. B. auf Überlastung, einen Stromausfall, eine zu gering ausgelegte Stromversorgung oder durch unsachgemäße Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist.

23. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.

24. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung per Vorkasse, oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Erstaufträge sind per Vorkasse fällig. Verspätete Anlieferungen berechtigen nicht zum Abzug der Rechnung. Bei nicht eingehaltenen Fixtermin ohne höhere Gewalt kann der Kunden maximal die doppelte Frachtrate zum Abzug bringen. Das Mietequipment gilt als in Gebrauch mit der Annahme der Ware. Grundsätzlich sind auf die vermieteten Artikel / Gegenstände Kaution zu zahlen. Die Höhe der Kaution kann von Fall zu Fall individuell berechnet werden.

25. Im Falle von Zahlungsverzug (14 Tage nach Rechnungsstellung) schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von mindestens 7% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank, jedoch mindestens 12% Jahreszinsen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert! Rechnungen die länger als 2 Monate nicht bezahlt worden sind, müssen an die Factoring Gesellschaft JWAcoustics abgegeben werden.

26. JWAcoustics ist bis auf Widerruf dazu berechtigt den belieferten Kunden / belieferte Veranstaltung als Referenz zu benennen und/oder als Referenz mit Logo aufzuführen. JWAcoustics muss dazu nachweisen, dass die Referenz berechtigt aufgeführt wird und eine tatsächlicher Auftrag dazu existiert. Wenn eine Firma die Benennung der Referenz nicht gestattet, muss dies ausdrücklich und schriftlich bei JWAcoustics eingereicht werden. Die Referenz wird auf erstes Verlangen sofort entfernt.

27. JWAcoustics tätigt auch Verkäufe von Equipment. Bei Verkäufen an Selbstständige, Gewerbetreibende, Firmen, Freiberufler, Vereinen, Gemeinde und Städte entfällt grundsätzlich das Widerrufsrecht. Beim Verkauf von gebrauchtem Equipment entfällt die MwSt. Ausweisung und die Gewährleistung grundsätzlich.
28. Für Aufträge mit Selbstabholung gilt ein Mindestbestellwert von 100,-€ netto. Der Vermieter behält sich vor, Aufträge die unter dem genannten Mindestbestellwert liegen nicht anzunehmen.

29. Stornierungen und Änderungen seitens des Mieters müssen stets schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen besitzen keine Gültigkeit.

30. Alle vom Vermieter angebotenen Mietartikel sind gebraucht und nicht neuwertig. Somit weisen die Mietartikel normale Gebrauchsspuren auf, welche die Funktion des Mietartikels in keiner Weise beeinträchtigt. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Gebrauchsspuren kein Grund für eine Reklamation des Auftrags und/oder eine Reduzierung des Rechnungsbetrages sind.

31. Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Simmern. Maßgeblich ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.

32. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.

Mit einer Auftragserteilung / Buchung wurden diese allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) 
zur Kenntnis genommen und werden ohne Einschränkungen anerkannt. Einkaufsbedingungen aller Art finden hier keine Anwendung.